Das Zusammenbringen von Menschen diesseits und jenseits der Grenze wird in der neuen INTERREG Förderperiode 2021-2027 durch die vereinfachte Antragstellung von Begegnungsmaßnahmen (people-to-people) unterstützt. Dafür eignen sich Aktivitäten von Gemeinden, beispielsweise im Zuge von Gemeinde- und Städtepartnerschaften, Vereinen und Schulen mit einem Partner in Bayern oder Tschechien. Meist sind dies Veranstaltungen, Workshops, Symposien, Feste mit besonderen grenzübergreifenden Inhalten oder andere Events. Inhaltlich werden mit diesem neuen Förderinstrument alle Themenbereiche angesprochen. Es können Kosten bis 5.000 Euro beantragt werden. Die Förderhöhe beträgt 75 Prozent. Für geplante Begegnungsaktivitäten im Jahr 2024 mit einem bayerischen Partner sind die Antragsfristen am 30.9.2023 und am 29.2.2024. Weitere Informationen:
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